Ihre Spende (Zuwendung zur Zweckverwirklichung), die Sie bitte als solche kennzeichnen, kann steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig. Spenden bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Spende den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Spendenquittung zu. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Spendenquittung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.