Sie wollen unsere Arbeit finanziell unterstützen?

Für Ihre Unterstützung der Belange der Arzneimittelsicherheit bedanken wir uns bereits im Voraus und bitten um Überweisung Ihrer Spende/Zuwendung auf unser Konto bei der Kreissparkasse Erding/Dorfen:

IBAN: DE57 7005 1995 0020 5958 98
BIC: BYLADEM1ERD

Oder Sie können jetzt online spenden:

Jede Spende hilft!

Ihre Spende (Zuwendung zur Zweckverwirklichung), die Sie bitte als solche kennzeichnen, kann steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig. Spenden bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Spende den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Spendenquittung zu. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Spendenquittung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.

Daneben gibt es weitere Möglichkeiten uns finanziell zu unterstützen:

  1. Zuwendung zu Lebzeiten zur Erhöhung des dauerhaft zu erhaltenden Stiftungsvermögens (Grundstock):
    Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 € werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 10% das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen und werden zu 90% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Aus den Erträgen der Vermögensanlage des Grundstockvermögens werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug für Spenden steht Ihnen auch bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen offen. Zusätzlich können Sie als Stifterin/Stifter weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/ Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen geltend machen. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu 10 Jahren verteilt werden. Kapitalgesellschaften können den erhöhten Abzugsbetrag nicht in Anspruch nehmen.
  2. Letztwillige Verfügung:
    Sie können Ihre Zuwendung an die „Stiftung für Arzneimittelsicherheit“ in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Erding/Dorfen in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
  3. Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigung:
    Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Stiftungsberater/die Stiftungsberaterin der Sparkasse Erding/Dorfen, Herrn Johannes Maier, Tel. 08122/5511-4680. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
  4. Zuwendung durch Erben
    Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

Hinweis zur Datenverarbeitung:
Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung bzw. dem Vorstand / der Geschäftsleitung des Gründungsstifters übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.