§ 1 der Zusatzerklärung der Stiftungssatzung
Die „Stiftung für Arzneimittelsicherheit“ verwirklicht gemeinnützige Zwecke durch Förderung von Wissenschaft und Forschung und des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des Verbraucherschutzes unter besonderer Berücksichtigung der Arzneimittelsicherheit und Versorgungssicherheit von Arzneien in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- Untersuchungen und/oder Beauftragung und Unterstützung von Studien, die das Ziel haben, mögliche Fehlentwicklungen oder systematische Strukturfehler in der Arzneimittelversorgung aufzudecken, die ihrerseits geeignet sein können, die allgemeine Arzneimittelsicherheit zu gefährden,
- Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von Untersuchungen der tatsächlichen Versorgungstrukturen, zur tatsächlichen Qualität der Versorgung und möglicher Verbesserungen sowie Hinweise auf Fehlentwicklungen zu untersuchen,
- Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von analytische Untersuchungen auf dem Markt befindlicher Fertigarzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, mit dem Ziel, deren Bestandteile umfassend zu bestimmen und u.U. nicht benannte oder bekannte, ggfs. unerwünschte/unverträgliche Inhaltsstoffe gegenüber den zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit zu benennen,
- Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten, insbesondere Master-, Diplom- oder Doktorarbeiten, die mit dem Stiftungszweck der Förderung der Arzneimittelsicherheit in Zusammenhang stehen,
- publizistische Tätigkeit oder Unterstützung entsprechender Publikationen zu allen Themen rund um die Arzneimittelsicherheit,
- gegebenenfalls die Vergabe von Auszeichnungen/Preisen (positive und negative), über deren Vergabe und Dotierung jährlich entschieden wird.
Die Ergebnisse ihrer Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung werden zeitnah und in geeigneter Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Von der Stiftung durchgeführte Veranstaltungen sind öffentlich zugänglich. Soweit die Stiftung Stipendien und Förderpreise vergibt, werden diese auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Richtlinien vergeben. Ein Anspruch auf Vergabe von Stipendien besteht nicht.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch eigene Projekte sowie die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung sowie der Weitergabe von Mitteln zur Förderung der Verwirklichung der genannten Zwecke der steuerbegünstigten Körperschaft durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.