Zwar besteht gemäß Kammergesetzen und Berufsordnungen der Länder eine Fortbildungspflicht für Apothekerinnen und Apothekern, jedoch müsste diese noch konsequenter um- und durchgesetzt werden, heißt es in einem Statement der DPhG und der Stiftung für Arzneimittelsicherheit, das der PZ vorliegt.
Fortbildung gehört laut Bundesapothekerkammer zum apothekerlichen Selbstverständnis und ist als Berufspflicht in den Berufsordnungen der Apothekerkammern verankert. Nun konstatieren die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) und die Stiftung für Arzneimittelsicherheit in einem aktuellen gemeinsamen Statement jedoch ein »unbefriedigendes Interesse an pharmazeutischer Fortbildung«, was nicht an mangelnden Angeboten liege…
Daniela Hüttemann berichtete bereits am 28.02.2025 ausführlich in der Pharmazeutischen Zeitung über unsere Pressemitteilung vom gleichen Tag.