Förderung von journalistischen Projekten: Wir unterstützen Ihre journalistische Arbeit!
Sie wollen einen Artikel zum Thema Arzneimittelsicherheit schreiben, benötigen aber finanzielle Unterstützung für Ihre Recherchen oder Reisekosten? Dann können Sie sich bei der Stiftung für Arzneimittelsicherheit um die Förderung ihres journalistischen Projektes bewerben.
Die Arzneimittelsicherheit hat ganz verschiedene Facetten. Dazu gehören die sichere Herstellung von Arznei- und Hilfsstoffen, die gesicherte Qualität der Arzneimittel, sichere Lieferwege vom Wirkstoffhersteller bis zum Patienten, die richtige Lagerung auf allen Stationen des Lieferweges, bei jeglicher Abgabe und Anwendung die gute Beratung und nicht zuletzt natürlich auch die effektive und möglichst nebenwirkungsarme Wirkung der Arzneimittel.
Mit der Förderung journalistischer Projekte möchte die Stiftung für Arzneimittelsicherheit die Recherchen – vor allem kritische Ansätze und investigative Fragen – zu Ihrem geplanten Artikel mit einem Betrag von bis zu 1000 Euro unterstützen. Die Stiftung wird auf ihre Arbeit keinen Einfluss nehmen.
Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zwingend notwendig ist eine kurze Darstellung folgender fünf Punkte:
- Projektskizze (max. 1 Seite)
Darstellung des journalistischen Vorhabens inkl. Thema, Rechercheansatz, gemeinnützigem Bezug (Arzneimittelsicherheit) und Zielmedium.
- Erklärung zur journalistischen Unabhängigkeit
Schriftliche Bestätigung, dass die Stiftung keinen inhaltlichen Einfluss nimmt und keine positive Berichterstattung geschuldet ist.
- Lebenslauf / Nachweis journalistischer Tätigkeit
Zur Plausibilisierung der fachlichen Eignung des Antragstellers.
- Kosten- und Finanzierungsübersicht
Kurze Darstellung, wofür die Fördermittel verwendet werden (z. B. Reise-, Recherche- oder Sachkosten).
- Sach- und Verwendungsnachweis nach Projektabschluss
Kurzer Abschlussbericht inkl. Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung und – soweit erfolgt – Beleg der Veröffentlichung.
Diese fünf Punkte reichen aus, um die Förderung zweckgebunden, transparent und gemeinnützigkeitskonform zu dokumentieren und gegenüber der Finanzverwaltung abzusichern.
Bitte reichen Sie uns diese Unterlagen (Nr. 1 bis 4 vor Auszahlung des Förderbetrags, Nr. 5 im Nachgang) zur internen Dokumentation auf Stiftungsebene ein.
Ferner bitten wir mit der Zusendung ihres Antrages um die Mitteilung ihrer Bankverbindung, auf die wir ggfs. die Fördermittel überweisen können.
Um auch andere Journalistinnen und Journalisten auf eine mögliche Unterstützung aufmerksam zu machen, sollte – wenn möglich – bei einer Veröffentlichung ein Hinweis auf das Förderstipendium der Stiftung erfolgen.
Sie können sich jederzeit bewerben, indem Sie Ihre Bewerbung an die E-Mail-Adresse info@stiftung-arzneimittelsicherheit.de senden. Ihr Antrag wird kurzfristig von einer Jury aus Journalisten und Wissenschaftlern begutachtet. Die Entscheidung über eine mögliche Förderung wird Ihnen schnellstmöglich mitgeteilt, so dass Sie zeitnah mit der Erstellung Ihres geplanten Beitrages beginnen können. Ihre Bewerbung wird vertraulich behandelt. Es besteht kein Anspruch auf Förderung oder einen bestimmten Förderbetrag und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Vielen Dank vorab!
Über Ihre Bewerbung freuen wir uns!
